Bundestagswahl
Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Der Bundestag besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf 4 Jahre gewählt werden. Der Deutsche Bundestag wird nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt. Dies wird auch personalisierte Verhältniswahl genannt. Die Wählerinnen und der Wähler haben hierbei 2 Stimmen.
Die letzte Bundestagswahl fand am 26. September 2021 statt. Dem 20. Deutschen Bundestag gehören derzeit 733 Abgeordnete an.
Die vorgezogene Wahl zum 21. Deutschen Bundestag findet am 23. Februar 2025 statt.
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) die am Wahltag
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens 3 Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
- icht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
- im Wählerverzeichnis ihrer Heimatgemeinde geführt werden.
Grundsätzlich sind Sie immer in der Gemeinde wahlberechtigt, in der Sie mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Dort werden Sie automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen.
Wahlberechtigt sind auch Deutsche, die bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern sie
- Nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens 3 Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
- aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.
Deutsche im Ausland
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, werden als Auslandsdeutsche bezeichnet. Sie werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen.
Um Sie in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Schermbeck einzutragen, muss das entsprechende Formular persönlich unterschrieben und im Original bis zum 02. Februar 2025 eingehen.
Ausländerinnen und Ausländer sind nicht wahlberechtigt, es sei denn, sie besitzen zugleich die deutsche Staatsangehörigkeit und erfüllen auch die übrigen Wahlrechtsvoraussetzungen.
Daher sind auch die in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Staatsangehörigen (Unionsbürger) – anders als bei Europa- und Kommunalwahlen – bei der Bundestagswahl nicht wahlberechtigt. Dies gilt auch, wenn sie ihre Hauptwohnung in der Bundesrepublik Deutschland haben. Weitere Informationen erhalten Sie unter dem Link.
Bundestagswahl am 23. Februar 2025 in Schermbeck
In Schermbeck sind knapp 11.500 Personen für die Bundestagswahl wahlberechtigt. Die Gemeindeverwaltung richtet dazu insgesamt 13 Stimmbezirke und 5 Briefwahlbezirke ein. Sofern Sie in einem Stimmbezirk als Wahlhelferin oder Wahlhelfer bei der Bundestagswahl mitwirken möchten, können Sie sich beim Wahlbüro der Gemeinde Schermbeck per E-Mail an wahlamt@schermbeck.de oder unter der Rufnummer 910-201 verbindlich melden. Wahlhelfer erhalten ein Erfrischungsgeld in Höhe von 35 € für ihre Tätigkeit im Wahlvorstand.
Die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl am 23.02.2025 werden spätestens bis zum 02. Februar 2025 zugestellt.
Voraussichtlich ab dem 10. Februar 2025 ist das Briefwahlbüro im Raum 102 (Cafeteria) im Erdgeschoss des Schermbecker Rathauses geöffnet. Dort haben alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen und mit den Briefwahlunterlagen auch direkt zu wählen. Geöffnet ist das Briefwahlbüro zu den allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses. Am Freitag vor der Wahl, 21 Februar 2025, hat das Wahlbüro bis 15.00 Uhr geöffnet. Es ist für Menschen mit Gehbehinderung über den Haupteingang zu erreichen.
Ausstellung von Briefwahlunterlagen
Zur Erleichterung der Antragsstellung kann die Beantragung der Briefwahlunterlagen wie folgt erfolgen:
- per Smartphone oder Tablet den auf der Rückseite vorhandenen QR-Code scannen und die Briefwahlunterlagen online beantragen
- die Briefwahlunterlagen auf der Internetseite der Gemeinde Schermbeck online beantragen
- klassisch, die Briefwahlunterlagen dem Wahlamt postalisch zusenden oder persönlich beim Wahlamt einreichen. Hierzu ist auf der Rückseite jeder Wahlbenachrichtigung ein entsprechendes Antragsformular abgedruckt. Es ist vom Wähler grundsätzlich eigenhändig zu unterzeichnen
- per E-Mail an wahlamt@schermbeck.de unter Nennung des vollständigen Namens, der Anschrift und des Geburtsdatums
Wer einen Antrag für eine andere Person stellt, muss hierfür eine schriftliche Vollmacht vorlegen.