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Wirtschaftswegekonzept

Das ländliche Wegenetzkonzept für die Gemeinde Schermbeck aus Oktober 2018 ist am Ende dieser Seite unter dem Reiter "Downloads" als pdf-Datei verfügbar. 

Zielsetzung

Ländliche Wege erfüllen vielfältige Funktionen. Sie dienen als Verbindung von Gemeinden, Gemeindeteilen und kleineren Siedlungseinheiten oder zur Anbindung an das über­örtliche Verkehrsnetz. Sie erschließen die land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen oder unterstützen die naturnahe Erlebbarkeit der landschaftlichen Vielfalt zur Freizeit und Erholung. Sie sollen eine gute und ganzjahrige Erreichbarkeit der Wohn- und Arbeitsorte der Bevölkerung und eine witterungsangepasste Landnutzung gewährleisten und die Grundlage für eine intakte Kulturlandschaft biIden.

Die ländlichen Wegenetze sind ein wesentlicher lnfrastrukturbaustein, um ländliche Raume zu erschließen und zu entwickeln. Sie stellen die Lebensadern der kommunalen Außenbereiche dar.

Daneben erfüllen sie mit ihren Rainen auch wichtige Funktionen als linienhafte Landschaftselemente, die die Kulturlandschaft gliedern und beleben. Raine und Wegerandstreifen grenzen häufig auf ganzer Länge an landwirtschaftliche Flächen und bilden ein wichtiges naturnahes Biotop. Auf Wegrainen leben zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, für welche diese ungenutzten, ganzjährig verfügbaren Lebensräume besonders wichtig sind, da auf den Ackern gepflügt, gedüngt und mit Pestiziden gespritzt wird. Eine vielfältige Struktur aus Gräsern, Stauden, kleinen Gebüschen oder Einzelbäumen bietet dort Nischen für eine große Artenviel­falt. Durch den Erhalt und die Entwicklung dieser Biotop­verbundelemente wird auch der Erhalt der Artenvielfalt im Sinne der Biodiversitatsstrategie NRW unterstützt.

Die heutigen Wegenetze wurden im Wesentlichen in den 195Oer bis 197Oer Jahren für die seinerzeit vorherrschen­den Besitz- und Bewirtschaftungsverhältnisse geplant und gebaut. lnzwischen haben sich Betriebsgrößen, Besitz- und Produktionsweisen gravierend verändert und außerlandwirtschaftliche Nutzungen erheblich zugenommen. Für die daraus resultierenden, deutlich geänderten Anforderungen weist das vorhandene ländliche Wegenetz funktionale und qualitative Defizite auf, die objektive Entwicklungshemmnisse für die Leistungsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft sowie vielerorts für die Erschließung von Gemeinden und Ortschaften bedeuten. In manchen Regio­nen Nordrhein-Westfalens ist das vorhandene Wegenetz zudem viel zu engmaschig.

Ziel der Erarbeitung ländlicher Wegenetzkonzepte (Wirtschaftswegekonzepte) ist es, den Städten und Gemeinden unter Einbeziehung der relevanten örtlichen Akteure die Planung zukunftsfähiger und bedarfsgerechter Wegenetze zur Entwicklung des gemeindlichen Freiraums zu ermöglichen. Die Wegenetze sollen an der verkehrlichen Bedeu­tung ausgerichtet sein und Natur- und Landschaftselemente berücksichtigen. Abschließend sollen sich Handlungsoptionen für lnvestitionsentscheidungen und für die dauerhafte Unterhaltung der Wege ableiten lassen.

 

Konzeptförderung

Das Land Nordrhein-Westfalen hat im Rahmen des NRW-Programms ,,Ländlicher Raum 2014 - 2020" die Erstellung kommunaler ländlicher Wegenetzkonzepte mit bis zu 75 % der Gesamtkosten - max. 50.000 Euro pro Stadt/Gemeinde gefördert.

Das gesamte Verfahren war dabei von der europäischen Kommission über die ELER-Verordnung detailliert vorgegeben. Die dritte Förderperi­ode lief im Frühjahr 2018 an und endete 2018, sodass geförderte Projekte bis ca. Mitte November 2018 vollständig abgeschlossen sein mussten.

Dazu wurde fristgerecht ein formaler Antrag auf Förderung nebst Anlagen und Beschreibung der Multifunktionalitäten eingereicht. Im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens wurden aus allen Anträgen die förderwürdigsten anhand bestimmter Kriterien ausgewählt und erhielten die Zusage samt Förderbescheid. Gewichtige Kriterien zur Auswahl waren u. a. die ländlichen Strukturen, die Siedlungsstruk­tur, die landwirtschaftliche Situation und die Notwendig­keit eines Wegenetzkonzeptes.

Im Regierungsbezirk Düsseldorf erhielt die Gemeinde Schermbeck eine Förderzusage. Grundlage der Fördermaßnahme war die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung (ILE-Richtlinie) vom 26.1.2016, ergänzt durch den ,,Leitfaden zur Erarbeitung ländlicher Wegenetzkonzepte" vom 09.08.2017.

Das Projekt in Schermbeck fand unter enger Einbeziehung der Bezirksregierung Düsseldorf statt.

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