Kommunalwahlen
Seit Gründung des Landes Nordrhein-Westfalen im Jahre 1946 wählen die Bürgerinnen und Bürger regelmäßig ihre Vertretungen auf Gemeinde-, Stadt- und Kreisebene. Die Kommunalwahlen waren die erste Form der demokratischen Teilhabe der Deutschen in NRW nach dem zweiten Weltkrieg.
Am 13.09.2020 bzw. 27.09.2020 wählten die Bürgerinnen und Bürger die Zusammensetzung der Gemeinderäte und Kreistage. Erstmals wurde auch die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (sog. Ruhrparlament) direkt gewählt.
Darüber hinaus wählen die Wahlberechtigten auch direkt die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister sowie die Landrätin oder den Landrat. Sollte keine der Kandidatinnen oder der Kandidaten für das Amt der Landrätin oder des Landrates sowie für das Amt der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters am die absolute Mehrheit erreichen, so findet eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerberinnen und Bewerbern mit den meisten Stimmen statt.
Die Amtszeit aller gewählter Gremien und Amtsträgerinnen oder Amtsträger dauert fünf Jahre und begann am 01.11.2020.