Direkt zum Inhalt
  • Header Image
  • Header Image
  • Header Image
  • Header Image
  • Header Image
  • Header Image
Dienst­leistungen

Inhalt

Europawahl

Europawahl

Seit 1979 werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments durch Volkswahlen in den Mitgliedsstaaten im Rahmen und auf der Grundlage des Aktes zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Abgeordneten der Versammlung nach mitgliedstaatlich-eigengesetzlichen Rechtsgrundlagen gewählt. Die Mandatsdauer ist europarechtlich auf fünf Jahre begrenzt. Jedes Mitgliedsland hat eine feste Anzahl von Sitzen. Als Wahlsystem ist in allen Ländern das Verhältniswahlrecht festgelegt die Sperrklausel beträgt maximal fünf Prozent.

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt zu den Europawahlen sind Sie, wenn Sie am Wahltag

  • Deutsche oder Deutscher sind im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens 3 Monaten in Deutschland und/oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wahlberechtigt sind außerdem alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft (Unionsbürger), die in Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und die am Wahltage

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens 3 Monaten in Deutschland und/oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Weitere Informationen erhalten Sie unter dem Link:

https://www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024.html

Ergebnisse zu den Europawahlen in Schermbeck

Gemeinde Schermbeck in den sozialen Medien