Viele Bereiche des öffentlichen und sozialen Lebens würden ohne Ehrenamtliche kaum mehr existieren. Neben Betreuung von Kindern, Kranken und alten Menschen zählen dazu unter anderem: Dienste bei Jugendorganisationen, im Natur- und Umweltschutz, in Agenda 21-Projekten, im Tierschutz, auf Berghütten oder Wandervereinen, in der Bewährungshilfe, Telefonseelsorge, in Caritas oder Diakonie, in Hilfsorganisationen, Umsonstläden, bei der Hausaufgabennachhilfe, als Helfer in vielen Hospitälern, in der Altenpflege und in Behindertenhilfeeinrichtungen, in Sport-, Kultur- und anderen Vereinen.
Die Freiwilligen Feuerwehren, wichtigste Stütze der aktiven Gefahrenabwehr in Deutschland, haben neben einigen wenigen hauptberuflichen Mitarbeitern (z. B. als Gerätewarte, im Rettungsdienst oder auf ständig besetzten Wachen) größtenteils ehrenamtliche Mitglieder. Auch den Katastrophenschutz der Bundesrepublik Deutschland gewährleisten größtenteils ehrenamtliche Kräfte.
Die Ausübung eines Ehrenamts neben dem Beruf ist möglich, aber unter Umständen genehmigungs- oder anzeigepflichtig. Grundsätzlich ist die Ausübung eines Ehrenamts in Deutschland durch das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit auf Basis des Art. 2 Abs. 1 GG und die daraus abgeleitete Allgemeine Handlungsfreiheit sowie durch das Grundrecht auf Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG geschützt.
Bei der Stellensuche, im Lebenslauf und in Bewerbungsgesprächen ist die Ausübung eines Ehrenamts gerne gesehen, weil es einem Bewerber eine soziale Kompetenz zuspricht.
Förderung des Ehrenamts durch die Gemeinde Schermbeck
Mit der Ehrenamtskarte wollen wir Menschen, die sich intensiv ehrenamtlich engagieren, unseren Dank aussprechen. Die Ehrenamtskarte berechtigt landesweit zur vergünstigten Nutzung bestimmter öffentlicher, gemeinnütziger und privater Einrichtungen. Welche Vergünstigungen nutzbar sind können Sie auf der Homepage der Landesregierung Nordrhein-Westfalen nachlesen. Gemeinsam mit dem Land können wir so unseren freiwilligen Helfern etwas zurückgeben.
Voraussetzungen:
- Ein ehrenamtliches oder bürgerschaftliches Engagement von durchschnittlich wenigstens fünf Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden im Jahr, zum Beispiel in einem Verein, in einer sozialen Einrichtung oder freien Vereinigung im Gebiet der Gemeinde Schermbeck.
- Ein Mindestalter von 16 Jahren muss erreicht sein.
- Das Ehrenamt muss bereits über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten ohne Unterbrechung durchgeführt worden sein.
- Die Bewerbung des Antragstellers muss durch mindestens 2 Personen eines Vereins oder einer ähnlichen Organisation in der Gemeinde Schermbeck gestützt werden.
Für die Gemeinde Schermbeck wird die Ausgabe der Ehrenamtskarte zunächst auf insgesamt 50 Ehrenamtskarten begrenzt.
Das Formular "Bewerbung für die Vergabe der Ehrenamtskarte" steht hier zum Download bereit: Ehrenamtskarte
Hinweis:
Die Gültigkeit der Ehrenamtskarte ist auf 3 Jahre begrenzt.