Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Gemeinde Schermbeck ist bemüht, ihre Website www.Schermbeck.de im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.schermbeck.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) und der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) teilweise vereinbar.
Bestehende Mängel
Dieser Webauftritt ist überwiegend barrierefrei. Die Anforderungen der BITV 2.0 sind aus technischer Sicht größtenteils erfüllt.
Folgende Bereiche sind allerdings nicht barrierefrei:
- PDF-Dokumente auf der www.schermbeck.de sind nicht zu komplett barrierefrei. Da es sich um zahlreiche Dateien handelt, wird die Behebung des Problems einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir sind bemüht, die bestehenden Barrieren in Zukunft zu vermeiden oder aber zu minimieren.
- Nicht alle auf der Seite www.schermbeck.de eingebundenen Bilder und Videos verfügen über Untertitel.
- Das Angebot www.schermbeck.de enthält bislang noch keine Informationen in leichter Sprache und Gebärdensprache.
- einige Bilder könnten keinen Alternativtext enthalten
- einige Elemente von Drittanbietern können nur über ein nicht barrierefreies iFrame eingebunden werden.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit:
Diese Erklärung wurde am 31.08.2022 erstellt.
Grundlage der Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit sind die vorgenommenen Bewertungen der Gemeinde Schermbeck in Form einer BITV/WCAG Selbstbewertung.
Feedback und Kontaktangaben:
Bitte schreiben Sie eine E-Mail an info@Schermbeck.de wenn Sie Folgendes finden:
- Inhalte, die schwer zugänglich sind,
- Inhalte, die die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzen oder nicht WCAG 2.1-konform sind,
- Inhalte, die inhaltlich unklar sind und anders ausgedrückt oder formuliert werden sollten.
Durchsetzungsverfahren:
Wenn Ihre Rückmeldung nicht zu Ihrer Befriedigung bearbeitet wurde, können Sie sich an die Ombudsstelle bei der Behindertenbeauftragten des Landes wenden (§ 9 BITV NRW). Diese Ombudsstelle hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen oder deren Verbänden und öffentlichen Stellen des Landes außergerichtlich beizulegen.
Im Internet ist sie erreichbar unter Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen