Für die Entsorgung von Hausmüll und hausmüllähnlichen Abfällen anderer Herkunftsbereiche wird eine Abfallentsorgungsgebühr erhoben. Bei einer 14-tägigen Entleerung der vom Entsorgungsunternehmen bereitgestellten Abfallgefäße berechnet sich die Jahresgebühr nach Gefäßvolumen.