Die Gemeinde Schermbeck ist durch Gesetz verpflichtet, das auf ihrem Gebiet anfallende Abwasser (Schmutz- und Regenwasser) zu beseitigen.
Die Abwasserbeseitigung ist eine kommunale Pflichtaufgabe und dient vorrangig dem Umweltschutz.
Hierzu hält die Gemeinde die verschiedensten Abwasseranlagen vor, zum Beispiel Schmutz- Regen- und Mischwasserkanäle, Gräben, öffentliche Versickerungsanlagen, usw...
Satzungen/Ortsrecht
Kanalnetzplan