Der internationale Artenschutz hat das Ziel, gefährdete Tier- und Pflanzenarten durch die Überwachung des internationalen Handels zu schützen.
Rechtsgrundlagen sind das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) 1973 abgeschlossen und die hierzu ergangenen Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft.
Der nationale Artenschutz bezweckt den Schutz und die Pflege der wild lebenden Tiere und der wild wachsenden Pflanzen in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Vielfalt.
Hierzu umfasst er:
- den Schutz der Tiere und Pflanzen und ihrer Lebensgemeinschaften vor Beeinträchtigungen durch den Menschen und die Gewährleistung ihrer
sonstigen Lebensbedingungen, - den Schutz der Lebensstätten und Biotope der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten,
- die Wiederansiedlung von Tieren und Pflanzen verdrängter wild lebender Arten in geeigneten Biotopen innerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebietes
Grundsätzlich ist es verboten, Tiere oder Pflanzen gefährdeter Arten zu beeinträchtigen, der Natur zu entnehmen oder ihre Lebensstätten zu vernichten.
Der Besitz und die Vermarktung geschützter Tiere und Pflanzen sind grundsätzlich verboten und nur in bestimmten Ausnahmefällen erlaubt.
Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen wird hier von der Unteren Naturschutzbehörde, dem Kreis Wesel überwacht.
Hierzu wird auf den folgenden Link verwiesen: