Eine Außenbereichssatzung ist eine Gemeindesatzung, die nur für einen eng abgegrenzten Bereich gilt. Sie ermöglicht im Planungsrecht auf der Ebene eines Bebauungsplans Bebauungen mit einzelnen Wohngebäuden oder kleinen Gewerbebetrieben im sogenannten "Außenbereich", daher diese Bezeichnung.
Außenbereich ist jede Fläche, die weder im Sinne des § 30 Abs. 1 oder 2 BauGB qualifiziert überplant noch gemäß § 34 Abs. 1 BauGB zusammenhängend bebaut, oder durch Innenbereichssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 BauGB als Innenbereich deklariert ist. Auch der Bereich eines sog. einfachen B-Plans (§ 30 Abs.3 BauGB) kann somit u.U. als Außenbereich gelten.
Im allgemeinen werden Außenbereichssatzungen von der Gemeinde für kleine Dorfweiler, Streu- oder Splittersiedlungen mit Baulücken aufgestellt, um dort auf freien Grundstücken oder Grundstücksteilen weitere Wohnhäuser oder kleine Gewerbebauten - dem Bauwilligen entgegenkommend - zu ermöglichen.