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Außenbereichssatzung

Eine Außenbereichssatzung ist eine Gemeindesatzung, die nur für einen eng abge­grenzten Bereich gilt. Sie ermög­licht im Planungsrecht auf der Ebene eines Bebau­ungsplans Bebauungen mit einzelnen Wohngebäuden oder kleinen Gewerbebetrie­ben im sogenannten "Außenbereich", daher diese Bezeichnung.

Außenbereich ist jede Fläche, die weder im Sinne des § 30 Abs. 1 oder 2 BauGB qualifiziert überplant noch gemäß § 34 Abs. 1 BauGB zusammenhängend bebaut, oder durch Innenbereichssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 BauGB als Innenbereich deklariert ist. Auch der Bereich eines sog. einfachen B-Plans (§ 30 Abs.3 BauGB) kann somit u.U. als Außenbereich gelten.

Im allgemeinen werden Außenbereichssatzungen von der Gemeinde für kleine Dorf­weiler, Streu- oder Splittersied­lungen mit Baulücken aufgestellt, um dort auf freien Grundstücken oder Grundstücksteilen weitere Wohnhäuser oder kleine Gewerbe­bauten - dem Bauwilligen entgegenkommend - zu ermöglichen.

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