Fällen von Bäumen in geschlossener Ortslage und im Geltungsbereich von Bebauungsplänen
Die für Bäume in der geschlossenen Ortslage sowie im Geltungsbereich von Bebauungsplänen bisher in Schermbeck geltende Baumschutzsatzung wurde mit Ratsbeschluss vom 05.07.2005 aufgehoben. Eine Genehmigungspflicht zum Fällen von Bäumen in diesen Bereichen besteht daher nicht mehr.
Fällen von Bäumen im Außenbereich
Bäume im Außenbereich von Schermbeck unterliegen landschafts- bzw. naturschutzrechtlichen Bestimmungen. Nähere Auskunft hierzu erteilt die Untere Landschaftsbehörde beim Kreis Wesel