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Bebauungspläne/Anfragen

Nach § 8 Abs. 1 BauGB enthält der Bebauungsplan die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Für die Frage, ob ein Grundstück bebaut werden kann, kommt es deshalb auf die Festsetzungen des Bebauungsplans an.

Der Bebauungsplan wird von der Gemeinde in Form einer Satzung erlassen. Folgende Festsetzungen kann der Bebauungsplan z. B. beinhalten:

  • Art und Maß der baulichen Nutzung,
  • die Bauweise,
  • die überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen,
  • Größe, Tiefe und Breite der Baugrundstücke.

Ein Bebauungsplan (B-Plan) bezieht sich immer auf ein genau festgelegtes Gebiet und wird von einer Gemeinde als Satzung beschlossen. Diese Satzung besteht aus einem ausführlichen Textteil, der alle Festsetzungen des Bebauungsplans genau beschreibt und einem oder mehreren Planwerken, in denen die Festsetzungen graphisch dargestellt werden.

Man unterscheidet zwei Arten von Bebauungsplänen. Den einfachen Bebauungsplan und den qualifizierten Bebauungsplan.

Die Veröffentlichung der Planunterlagen auf der Internetseite der Gemeinde Schermbeck sind eine zusätzliche Information für interessierte Bürger und Betroffene. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die öffentliche Auslegung der Planunterlagen im Rathaus der Gemeinde Schermbeck.

Bebauungspläne sind im Fachbereich 4 der Gemeinde Schermbeck einzusehen.

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