Blindengeld wird unabhängig von Ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen gezahlt. Rechtliche Grundlage ist das Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose – GHB.
Weitere Informationen und Anträge erhalten Sie unter:
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen:
Zuständig für die Gewährung der Eingliederungshilfe ist der Kreis Wesel
https://www.kreis-wesel.de/de/verwaltung/51-2-4-eingliederungshilfe/