Gemäß § 61 Abs. 2 LWG NRW und §§ 7 bis 11 SüwVO Abw NRW ist eine Dichtheitsprüfung für im Erdreich oder unzugänglich verlegte Abwasserleitungen durchzuführen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Abwasserentsorgung über einen öffentlichen oder privaten Kanalanschluss oder eine Abwasserbehandlungsanlage (Kleinkläranlage oder abflusslose Grube) erfolgt. Bei einem Anschluss über eine Abwasserbehandlungsanlage ist neben dem Behälter auch die Abwasserleitung vom Gebäude bis
zu demselben auf Dichtheit zu prüfen.
Zu überprüfen sind alle im Erdreich neu oder unzugänglich verlegten oder zu ändernden Abwasserleitungen mit zugehörigen Einsteigschächten oder Inspektionsöffnungen, sowie bestehende in festgesetzten Wasserschutzgebieten (WSZ), die vom Gebäude bis zur öffentlichen Kanalisation oder der Abwasserbehandlungsanlage verlaufen.
Die Dichtheitsprüfung wird nicht durch die Gemeinde Schermbeck durchgeführt. Es dürfen nur Firmen beauftragt werden, die in der im Internet zu findenden Liste unter www.sadipa.it.nrw.de/Sadipa angeführt
sind.