Wenn ein Deutscher im Ausland heiraten möchte, wird in vielen Staaten ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt.
Ob Sie ein Ehefähigkeitszeugnis benötigen, erfahren Sie bei den deutschen Konsulaten in den einzelnen Ländern, aber auch bei der Botschaft des betreffenden Landes in Deutschland.
Sind beide Partner Deutsche, genügt in der Regel eine Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses für beide.
Das Ehefähigkeitszeugnis ist beim Wohnsitzstandesamt zu beantragen. Es gelten die gleichen Voraussetzungen (vorzulegende Unterlagen, Prüfverfahren) wie bei der Anmeldung zur Eheschließung.
Auf Grund der Komplexität "Ehefähigkeitszeugnis" wird empfohlen telefonisch einen Termin mit dem Standesamt zu vereinbaren und vorab sämtliche relevante Personenstandsurkunden und Unterlagen einzureichen.
Gebührenrahmen
Ehefähigkeitszeugnis: 75,00€