Ab 01.01.2021 gibt die Bundesrepublik Deutschland auf Antrag eine eID-Karte an Bürgerinnen und Bürger anderer Mitgliedstaaten der EU und des Europäischen Wirtschaftsraumes (Island, Lichtenstein und Norwegen) aus.
Somit kann auch dieser Personenkreis die Online-Ausweisfunktion nutzen.
Die eID-Karte ist kein Pflichtdokument zur Erfüllung der Ausweispflicht, eine Identitätsfeststellung ist weiterhin nur über ausländische Dokumente möglich.
Eigenschaften der eID-Karte:
- Checkkartenformat ohne biometrischen Daten
- Online-Ausweisfunktion mit integriertem Kontaktlos-Chip
- Ausschließlich für den Online-Einsatz
- dient nicht als Ausweis- oder Reisedokument
- Gültigkeit 10 Jahre
- nur für Antragsteller ab 16. Jahren
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Benötigte Unterlagen zur Beantragung:
- ausländisches Ausweisdokument oder Reisepass
- persönliche Vorsprache
Gebührenrahmen
eID-Karte: 37,00€