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Dienst­leistungen

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Elektronische ID-Karte für EU-Staatsangehörige

Ab 01.01.2021 gibt die Bundesrepublik Deutschland auf Antrag eine eID-Karte an Bürgerinnen und Bürger anderer Mitgliedstaaten der EU und des Europäischen Wirtschaftsraumes (Island, Lichtenstein und Norwegen) aus.

Somit kann auch dieser Personenkreis die Online-Ausweisfunktion nutzen.

Die eID-Karte ist kein Pflichtdokument zur Erfüllung der Ausweispflicht, eine Identitätsfeststellung ist weiterhin nur über ausländische Dokumente möglich.

 Eigenschaften der eID-Karte:

-          Checkkartenformat ohne biometrischen Daten

-          Online-Ausweisfunktion mit integriertem Kontaktlos-Chip

-          Ausschließlich für den Online-Einsatz

-          dient nicht als Ausweis- oder Reisedokument

-          Gültigkeit 10 Jahre

-          nur für Antragsteller ab 16. Jahren

 Für eine Terminbuchung klicken Sie bitte hier.

Benötigte Unterlagen zur Beantragung:

-          ausländisches Ausweisdokument oder Reisepass

-          persönliche Vorsprache

Gebührenrahmen

  • eID-Karte: 37,00€

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