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Dienst­leistungen

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Feuerwerk

Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen

Feuerwerke ausserhalb der Silversternacht sind grundsätzlich anzeigepflichtig.

Bei folgenden Anlässen werden Feuerwerke nicht mehr genehmigt:

  • Geburtstage
  •  allgemeine Feiern 

Feuerwerke bei Hochzeiten können genehmigt werden. Abhängig vom Tag des Feuerwerkes gelten unterschiedliche Bestimmungen für die Beendigung des Feuerwerks.

Bei folgenden Feuerwerksarten muss die Bezirksregierungsregierung beteiligt werden:

  • Feuerwerkskörper Klasse III
  • Feuerwerkskörper Klasse IV

Gebührenrahmen

  • Verwaltungsgebühr: 50,00€

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