Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen
Feuerwerke ausserhalb der Silversternacht sind grundsätzlich anzeigepflichtig.
Bei folgenden Anlässen werden Feuerwerke nicht mehr genehmigt:
- Geburtstage
- allgemeine Feiern
Feuerwerke bei Hochzeiten können genehmigt werden. Abhängig vom Tag des Feuerwerkes gelten unterschiedliche Bestimmungen für die Beendigung des Feuerwerks.
Bei folgenden Feuerwerksarten muss die Bezirksregierungsregierung beteiligt werden:
- Feuerwerkskörper Klasse III
- Feuerwerkskörper Klasse IV
Benötigte Formulare
Gebührenrahmen
Verwaltungsgebühr: 50,00€