Ein Fischereischein wird als Fünfjahres-, Jahres- und Jugendfischereischein ausgestellt. Voraussetzung für die Ausstellung der Fünfjahres- und Jahresfischereischeine ist der erfolgreiche Abschluss einer Fischereiprüfung. Nähere Informationen über diese Prüfung erhalten Sie bei der Unteren Fischereibehörde des Kreises Wesel.
Als Nachweis gilt bei einem Neuantrag oder die erste Verlängerung in unserer Gemeinde die Vorlage der Prüfungsbescheinigung. Die Fischereischeine können auf der Rückseite mehrmals verlängert werden.
Der Jugendfischereischein kann im Alter von zehn Jahren beantragt werden, eine Fischereiprüfung ist erst ab Vollendung des 16. Lebensjahres vorgeschrieben. Sie kann aber bereits ab Vollendung des 14. Lebensjahres abgelegt werden. Inhaber des Jugendfischereischeines dürfen nur in Begleitung von Personen fischen, die einen Jahres- oder Fünfjahresfischereischein besitzen.
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Benötigte Unterlagen
•Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis (ggf. Geburtsurkunde)
•Passbild bei Neuausstellung
•Prüfbescheinigung
•bei Verlängerung: alter Fischereischein
Rechtsgrundlagen
Fischereigesetz für das Land NRW (LFischG)
Gebührenrahmen
Jahresfischereischein: 16,00€
Fünfjahresfischereischein: 48,00€
Jugendfischereischein: 8,00€
Ersatzfischereischein bei Verlust: 5,00€