Führerscheinanträge
Alles, was Sie rund um die Erteilung von Fahrerlaubnissen oder Ihre Pflichten als Inhaberin / Inhaber einer Fahrerlaubnis wissen sollten, finden sie unter
//www.kreis-wesel.de/de/themen/fuehrerscheinangelegenheiten-7760822/ oder unter der Telefonnummer 0281-207-4455.
Grundsätzlich kann jeder Führerscheinantrag auch im Bürgerbüro eingereicht werden. Diese werden zur weiteren Bearbeitung an den Kreis Wesel weitergeleitet. Die Abholung der fertigen Führerscheine erfolgt ausschließlich beim Kreis Wesel.
Ausgenommen sind Fahrerkarten für LKW-Fahrer, Verlustmeldungen von Führerscheinen und internationale Führerscheine. Diese müssen direkt beim Kreis Wesel beantragt bzw. gemeldet werden.
Erforderliche Unterlagen bei Ersterteilung
- Personalausweis bzw. Pass
- Persönliche Vorsprache ist erforderlich
- ein aktuelles Lichtbild (kann nicht im Bürgerbüro erstellt werden)
- Sehtestbescheinigung
- Nachweis der Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen im Original
- Unterschrift auf dem Formblatt (im Bürgerbüro erhältlich)
- 5,10 € Gebühr (werden bei Beantragung fällig)
Erforderliche Unterlagen für begleitetes Fahren ab 17
- Personalausweis bzw. Pass
- Persönliche Vorsprache ist erforderlich
- ein aktuelles Lichtbild (kann nicht im Bürgerbüro erstellt werden)
- Sehtestbescheinigung
- Nachweis der Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen im Original
- Zustimmung gesetzliche Vertreter „Anlage 1 zum Antrag Begleitetes Fahren ab 17“
- für jede Begleitperson ein Formular „Anlage 2 zum Antrag Begleitetes Fahren ab 17"
- Kopie des Personalausweises der Begleitperson
- Kopie des Führerscheins der Begleitperson
- Unterschrift auf dem Formblatt (im Bürgerbüro erhältlich)
- 5,10 € Gebühr (werden bei Beantragung fällig)
Erforderliche Unterlagen Führerscheinverlängerung der Klasse CE ab 50 Jahre
- Personalausweis bzw. Pass
- Persönliche Vorsprache ist erforderlich
- ein aktuelles Lichtbild (kann nicht im Bürgerbüro erstellt werden)
- Bescheinigung über ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 Nr. 1 zur FeV im Original nicht älter als 1 Jahr
- Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 zur FeV im Original und nicht älter als 2 Jahre
- Unterschrift auf dem Formblatt (im Bürgerbüro erhältlich)
- 41,80 € Gebühr (werden bei Beantragung fällig)
Führerscheinumtausch
Nach einer Gesetzesänderung gibt es eine Umtauschpflicht für graue und rosa Führerscheine ab dem Jahr 2022 und Kartenführerscheine ab dem Jahr 2026.
Halten Sie sich bitte an die unten aufgeführten Umtauschtermine, damit Bearbeitungsspitzen verhindert werden können. Dies ist eine ausdrückliche Bitte der Kreisverwaltung Wesel.
Sollten Frühzeitig Anträge eingereicht werden, kann die Bearbeitungsdauer bis zu drei Monate betragen. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, von Sachstandsanfragen innerhalb dieser Zeit möglichst abzusehen.
Geburtsjahr der Führerscheininhaberin/ des Führerscheininhabers | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
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vor 1953 | 19.01.2033 |
1953 – 1958 | 19.01.2022 |
1959 – 1964 | 19.01.2023 |
1965 – 1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
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1999 – 2001 | 19.01.2026 |
2002 – 2004 | 19.01.2027 |
2005 – 2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 – 18.01.2013 | 19.01.2033 |
Benötigte Unterlagen für den Führerscheinumtausch:
- Personalausweis oder Reisepass
- ein aktuelles Lichtbild (kann nicht im Bürgerbüro erstellt werden)
- der alte Führerschein
- Unterschrift auf dem Formblatt (im Bürgerbüro erhältlich)
- 26,50 € Gebühr (werden bei Beantragung fällig)
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