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Dienst­leistungen

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Fundsachen

Suchen Sie nach einem verlorenem Gegenstand?

 

Erfahren Sie über Fundbüro Deutschland, ob Ihre verlorene Sache bereits gefunden und im Rathaus abgegeben wurde. Falls Sie Ihre Sache in einer anderen Gemeinde verloren haben, können Sie auch da nach gucken. Geben Sie einfach die Stadt oder Gemeinde in die Suchmaske ein und Sie sehen ob dort Fundsachen veröffentlicht werden.

Fundbüro Deutschland

 

Gefundene Sachen müssen dem Bürgerbüro der Gemeinde Schermbeck angezeigt und übergeben werden, sofern der Verlierer nicht bekannt ist.

 

Die Anzeigepflicht entfällt, wenn die Fundsache nicht mehr als 10,00 Euro wert ist.

Im Bürgerbüro werden die Sachen verwahrt, registriert und sofern ermittelbar dem Eigentümer zurückgegeben.

Fundsachen sind alle Gegenstände, die ohne Absicht abhandengekommen sind. Sachen, an denen der Besitz freiwillig aufgegeben wurde, mit der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten, sind herrenlose Sachen und somit keine Fundsachen. Dies gilt insbesondere für wertlose oder nahezu wertlose Sache (z. B. schrottreife Fahrräder; beschädigte, verschmutzte und abgetragene Kleidungs- & Wäschestücke...).

Die Aufbewahrungsfrist einer Fundsache beginnt mit der Anzeige und beträgt sechs Monate. Im Anschluss wird die Fundsache an den Finder herausgegeben, sofern Fundrechte geltend gemacht wurden.

Geräte mit Datenträgern wie z. b. Handys, wo die Inhalte nicht ohne weiteres gelöscht werden können, werden aus Datenschutzgründen nicht an die Finder ausgehändigt. Diese werden datenschutzkonform entsorgt.

Verzichtet der Finder, nach einem halben Jahr der Aufbewahrung, auf seinen Anspruch, gehen die Fundgegenstände gemäß § 976 BGB in das Eigentum der Gemeinde Schermbeck über.

Für eine Terminbuchung klicken Sie bitte hier.

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