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Dienst­leistungen

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Hilfe zum Lebensunterhalt (Haushaltshilfe)

Hilfe zur Weiterführung des Haushalts

Benötigt ein älterer Mensch nur für einzelne hauswirtschaftliche Tätigkeiten eine Haushaltshilfe, ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich,die Finanzierung der Haushaltshilfe anteilig über das Sozialamt sicherzustellen.

Kriterien hierfür sind:

  • Sie sind nicht pflegebedürftig im Sinne der Pflegeversicherung, benötigen aber eine Haushaltshilfe
  • Eine Prüfung Ihres Einkommens und Vermögens ergibt, ob Sie anspruchsberechtigt sind
  • Das Sozialamt überprüft, ob Sie eine Haushaltshilfe benötigen, um Ihren Haushalt weiterführen zu können.


Sind diese Kriterien erfüllt, übernimmt das Sozialamt anteilig die Kosten Ihrer selbst organisierten Haushaltshilfe.

Haushaltshilfen werden häufig durch die ambulanten Pflegedienste angeboten.

Gemeinde Schermbeck in den sozialen Medien