Für die Inanspruchnahme der Einrichtungen und Anlagen der öffentlichen Abwasseranlage (inkl. der Kläreinrichtungen der Abwasserverbände) werden in unserer Gemeinde Gebühren erhoben.
Die Gebühren entnehmen Sie bitte der Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und Kanalanschlussbeiträgen