Die Gemeinde Schermbeck hat stellvertretend für die nicht an das Kanalnetz angeschlossenen Schmutzwassereinleiter eine Abwasserabgabe zu zahlen, wenn sie im Jahresdurchschnitt weniger als 8 Kubikmeter häusliches oder ähnliches Schmutzwasser je Tag verrieseln/einleiten. Zur Deckung dieser Ausgaben erhebt die Gemeinde von den Abwassereinleitern die Kleineinleiterabgabe. Die Gebühr wird nach den auf der Liegenschaft im Veranlagungszeitraum (Kalenderjahr) gemeldeten Personen berechnet. Abgabepflichtig sind ab 1998 auch die Betreiber solcher Abwasseranlagen, die nicht dem allgemeinen Stand der Technik entsprechen.
Kleineinleiterabgabe: 17,90 € je Pers.