Qualitativ hochwertige Fotos sind die Grundlage einer einwandfreien
Wiedergabe des Bildes und Voraussetzung für die Anwendung der
Gesichtsbiometrie in Pässen.
Dieser Foto-Mustertafel sind die Qualitätsmerkmale zu entnehmen,
die die Eignung der Fotos für den vorgesehenen Einsatz in Pässen
gewährleisten. Es ist dringend erforderlich, die hier beschriebenen Anforderungen
zu beachten, da sonst eine biometrische Erkennung des Antragstellers
sowie die einwandfreie Wiedergabe des Bildes im Dokument
nicht gewährleistet sind.
Der Passbewerber ist grundsätzlich ohne Kopfbedeckung abzubilden.
Die Passbehörde kann vom Gebot der fehlenden Kopfbedeckung
insbesondere aus religiösen Gründen, von den übrigen Anforderungen
aus medizinischen Gründen, die nicht nur vorübergehender Art sind, Ausnahmen
zulassen.
Das Foto kann gegen eine Gebühr direkt im Bürgerbüro gefertigt werden.
Bitte beachten Sie, dass die Fotos nur zur Verwendung für die Ausweisdokumente digital erfasst werden. Eine Ausstellung in Papierform für andere Zwecke wie z. B. Führerscheinantrag oder Versichertenkarte ist nicht möglich.
Gebührenrahmen
Passfoto: 6,00€