Kurzzeitpflege
Hierunter versteht man die zeitlich auf maximal vier bzw. acht Wochen befristete stationäre Ganztagsbetreuung und Ganztagsversorgung hilfe- oder pflegebedürftiger Menschen, die ansonsten zu Haus von Angehörigen und/oder ambulanten Diensten versorgt werden.
Ziel dieses Angebots ist es, Angehörige zu entlasten und die Versorgung der Pflegebedürftigen, z.B. bei Urlaub oder plötzlichem Ausfall der Pflegeperson, zu gewährleisten.
Auch als Nachsorge nach einem Krankenhausaufenthalt der Pflegebedürftigen ist Kurzzeitpflege möglich. Die Finanzierung erfolgt durch die Pflegekasse plus Eigenanteil. Dieser kann einkommensabhängig durch das Sozialamt übernommen werden.
Die auf 4 Wochen begrenzte Verhinderungspflege kann bei Verhinderung der Pflegeperson auch durch eine Ersatzpflegekraft im häuslichen Bereich durchgeführt werden.