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Dienst­leistungen

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Pflege - stationär

Pflege - stationär

Vollstätionäre Pflege

Pflegeheime sind Einrichtungen für eine stationäre Dauerpflege. Dort erhalten alte, kranke, behinderte und/oder pflegebedürftige Menschen Unterkunft, Verpflegung und umfassende soziale Betreuung und Pflege.
Voraussetzung für die Aufnahme in einem Pflegeheim ist eine Heimnotwendigkeitsbescheinigung, die vom medizinischen Dienst  der Pflegekasse ausgestellt wird, wenn häusliche oder teilstationäre Pflege (Tages- und Nachtpflege) nicht möglich ist oder wegen der Besonderheit des Einzelfalls nicht in Betracht kommt.

Laut Pflegeversicherungsgesetz sollen durch die Pflegeleistungen vorrangig die häusliche Pflege und die Pflegebereitschaft der Angehörigen und Nachbarn unterstützt werden, damit die Pflegebedürftigen möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können!

Leider stellen wir häufig fest, dass in Familien die schwierige Entscheidung für einen Einzug des pflegebedürftigen Angehörigen in ein Altenpflegeheim getroffen wird, ohne dass sich Pflegebedürftige und Familienmitglieder zuvor ausreichend über alle Möglichkeiten der zur Verfügung stehenden Hilfen im Rahmen der häuslichen und teilstationären Versorgung informiert haben!

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig durch ein Gespräch mit Ihrer Pflegeberatung!

Soweit die Aufnahme in ein Pflegeheim erforderlich ist und das Einkommen und Vermögen zur Finanzierung des Heimplatzes nicht ausreichen wenden Sie sich zur Beantragung von Sozialleistungen bitte an unsere Ansprechpartnerinnen.

Gemeinde Schermbeck in den sozialen Medien