Mit einem Planfeststellungsverfahren entscheidet die Bezirksregierung als Planfeststellungsbehörde, ob sie raumbedeutsame Vorhaben im Regierungsbezirk zulässt. Dabei ordnet das Planfeststellungsverfahren Vorhaben, wie z. B. den Bau oder die Änderung von Straßen oder Schienenwegen, in Fläche und Umwelt ein. Abschließend entscheidet der Planfeststellungsbeschluss darüber, ob und gegebenenfalls wie das beantragte Vorhaben umgesetzt werden darf.