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Reisepass

Detaillierte Informationen zur Reisepasspflicht im Ausland finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes.

Die persönliche Antragstellung im Rathaus ist erforderlich. Die Abholung kann jedoch durch einen Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, erfolgen.

Die Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist in keinem Fall möglich.

Sie werden schriftlich oder per Mail benachrichtigt, sobald Ihr Reisepass zur Abholung im Bürgerbüro bereit steht. Die Bearbeitungsdauer der Bundesdruckerei für Reisepässe beträgt derzeit 6-8 Wochen

Für Geschäftsleute und Vielreisende gibt es die Möglichkeit einen Reisepass mit 48 Seiten statt 32 Seiten gegen einen Gebührenzuschlag zu beantragen. Dieser Pass enthält im Vergleich zum herkömmlichen EU-Reisepass 16 zusätzliche Seiten für Visaeinträge. 

Express Reisepass

Die Lieferung der Expresspässe findet durchschnittlich innerhalb von 4 Werktagen statt.

Vorläufiger Reisepass

In dringenden Fällen kann auf Antrag sofort ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden, sofern die Dringlichkeit vom Sachbearbeiter festgestellt wird. Dieser hat eine Gültigkeit von einem Jahr, er kann nicht verlängert werden. Bitte bedenken Sie, dass Sie mit diesem Dokument nicht alle Länder bereisen können. 

Kinderreisepass

Der Kinderreisepass wird ab dem 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert.

Der Bundestag hat am 07.07.2023 die Abschaffung des Kinderreisepasses zum Jahresende 2023 beschlossen.

Noch über den 01.01.2024 hinaus gültige Kinderreisepässe bleiben bis zum Ablauf gültig.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Passfoto

Informationen zur notwendigen Bildqualität erhalten Sie unten im PDF- Dokument.

Das Foto kann gegen eine Gebühr direkt im Bürgerbüro gefertigt werden.

Bitte beachten Sie, dass die Fotos nur zur Verwendung für die Ausweisdokumente digital erfasst werden. Eine Ausstellung in Papierform für andere Zwecke wie z. B. Führerscheinantrag ist nicht möglich.

Für eine Terminbuchung klicken Sie bitte hier.
Benötigte Unterlagen für die Antragstellung:
  • alter Reisepass
  • ggf. Personalausweis oder Geburtsurkunde
  • ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto
bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahre:
  • alter Reisepass oder Geburtsurkunde
  • ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto
  • spezielle schriftliche Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten (siehe unten)
  • Ausweise der Sorgeberechtigten
  • ggf. Sorgerechtsnachweis (Urteil Amtsgericht, Bescheinigung Jugendamt)
  • persönliches Erscheinen des Kindes

Gebührenrahmen

  • Reisepass ab 24 Jahre: 70,00€

  • Reisepass bis 24 Jahre: 37,50€

  • Express Zuschlag: 32,00€

  • 48 Seiten Zuschlag: 22,00€

  • vorläufiger Reisepass: 26,00€

Gemeinde Schermbeck in den sozialen Medien