Die Kolonie Lühlerheim bietet Hilfe für volljährige wohnungslose oder akut von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten, psychosozialen und/oder seelischen Problemen und Suchterkrankungen. Die Betreuung und die Aufenthaltsdauer richten sich nach dem persönlichen Hilfebedarf.
Bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen erfolgt die Kostenübernahme des Aufenthaltes für Personen ab dem 65. Lebensjahr von hier als Leistung der Hilfe zum Lebensunterhalt in Einrichtung nach §§ 27b ff. SGB XII bzw. Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach den §§ 67 – 69 ff. SGB XII.
Der Antrag auf Kostenübernahme wird i.d.R. durch die Einrichtung gestellt.