Die Vergnügungssteuer hat neben der Einnahmeerzielung auch eine ordnungspolitische Zielsetzung. Nach den satzungsrechtlichen Bestimmungen wird sie erhoben, wenn folgenden Aktivitäten / Veranstaltungen entgeltlich durchgeführt werden:
- Tanzveranstaltungen
- Schönheitstänze
- Ausspielen von Geld und Gegenständen
- Filmveranstaltungen
- Halten von Spielapparaten
Die Steuersätze entnehmen Sie bitte der Vergnügungssteuersatzung.