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Verpflichtungserklärung

Sofern der Erwerber gegenüber der Gemeindeverwaltung schriftlich seine Zustimmung erklärt, können aber auch alle Grundbesitzabgaben ab dem 1. des auf den Eigentümerwechsel folgenden Monats durch das Steueramt vom neuen Eigentümer angefordert werden. Hierdurch erübrigt sich eine Abrechnung der anteiligen Grundbesitzabgaben zwischen dem Verkäufer und Käufer. Die vom Erwerber zu unterzeichnende Verpflichtungserklärung kann hier abgerufen werden.

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