Wilder Müll wird achtlos, oftmals auch vorsätzlich, im Stadtgebiet oder in der freien Natur entsorgt. Diese illegale Müllentsorgung beeinträchtigt das Stadt- bzw. Landschaftsbild und kann häufig zu Geruchsbelästigungen unter Umständen auch zu einer Gefährdung von Boden, Grundwasser, Gewässern oder der Luft führen.
Durch wilden Müll entsteht ökologischer und ökonomischer Schaden, der am Ende von allen Bürgern über Steuern und Gebühren beglichen wird. Die illegale Beseitigung von Abfällen stellt einen Verstoß gegen das Abfallrecht dar und wird, soweit der Verursacher ermittelt werden kann, neben den anfallenden Entsorgungskosten durch die untere Abfallbehörde des Kreises Wesel bzw. die Ordnungsbehörde mit einem entsprechenden Bußgeld geahndet.
Illegale Abfallablagerungen auf öffentlichen Flächen können Sie dem angegebenem Ansprechpartner melden.
Weitere Meldung sind über unserem Mängelmelder möglich sowie unter abfallentsorgung@schermbeck.de.