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Dienst­leistungen

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Wohnungsbauförderung (planerische Stellungnahme)

Die Wohnraumförderung des Landes Nordrhein- Westfalen unterstützt mit zinsgünstigen Darlehen den Neubau, den Erwerb und den Umbau einer Immobilie.

Ziele sind:

  • Schaffung von Wohnraum für Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind
  • Anpassung von Wohnraum an die Erfordernisse des demografischen Wandels
  • Erhaltung und Stärkung der städtebaulichen Funktion von Wohnquartieren

Für eine Mittelbewilligung müssen alle wesentlichen Fördervoraussetzungen erfüllt sein!

WICHTIG:

Die Vergabe von Aufträgen oder die Aufnahme von Bauarbeiten vor Erteilung der Förderzusage führen in jedem Falle zur Ablehnung des Antrages.

 

Gemeinde Schermbeck in den sozialen Medien