Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die am Amtsgericht Wesel und Landgericht Duisburg als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Die Schermbecker Schöffen müssen in der Gemeinde wohnen und am 01.01.2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen müssen. Die Amtszeit dauert vom 01.01.2024 bis 31.12.2028.
Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d.h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet.
Interessenten für das Schöffenamt sollten sich schriftlich bis zum
1. März 2023
bei der Gemeinde Schermbeck, Fachbereich 3, Weseler Str. 2, 46514 Schermbeck bewerben.
Ein entsprechendes Formular sowie nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde Schermbeck.
Weitere Auskünfte erteilt Frau Möllmann, Tel. (02853) 910 123, E-Mail: lena.moellmann@schermbeck.de