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Dienst­leistungen

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Flächennutzung- und Bebauungspläne

Das wichtigste Planungswerkzeug zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung ist die Bauleitplanung. In der Bauleitplanung wird zwischen Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen unterschieden. Mit ihnen werden die rechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung von Planungsideen und Konzepten geschaffen. Die primäre Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke im Gemeindegebiet nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB) zu regeln.

Mittels Bebauungspläne werden die baulichen und sonstigen Nutzungen von Grundstücken im Gemeindegebiet ausgearbeitet und detailliert festgesetzt. Sie gelten jeweils für räumlich begrenzte Bereiche des Gemeindegebietes und regeln im Einzelnen, die mögliche Nutzung der Grundstücke.

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und öffentlichen Auslegung hat jedermann Gelegenheit, sich die Planunterlagen anzusehen und die Planungen zu erörtern sowie die Möglichkeit Einwendungen vorzubringen. Die Auslegungstermine und der Ort der Auslegung werden im Amtsblatt der Gemeinde Schermbeck veröffentlicht. Aktuelle Verfahrensschritte (z. B. frühzeitige Beteiligung, öffentliche Auslegung etc.) können hier eingesehen werden. Bei Plänen, deren förmliche Verfahren noch nicht abgeschlossen sind, können sich im Laufe der weiteren Verfahrensschritte immer wieder inhaltliche Änderungen ergeben.

Flächennutzungspläne im Aufstellungsverfahren

Für die hier aufgeführten Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes wurde bereits ein Aufstellungsbeschluss zur Einleitung des gesetzlich vorgeschriebenen Bauleitplanverfahrens gefasst. Für einige der Verfahren wird parallel auch ein Bebauungsplan aufgestellt. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und öffentlichen Auslegung hat jeder Gelegenheit, sich die Planunterlagen anzusehen und die Planungen zu erörtern. Die Auslegungstermine und der Ort der Auslegung werden zu den jeweiligen Planverfahren veröffentlicht. Bei Plänen, deren Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, können sich im Laufe des weiteren Verfahrens immer wieder inhaltliche Änderungen ergeben.

In Kraft getretene Flächennutzungspläne

Die hier aufgeführten Flächennutzungsplanänderungen wurden bereits durch jeweilige Veröffentlichung im Amtlichen Bekanntmachungsblatt in Kraft gesetzt.

Wohnbebauung Borgskamp - Flächennutzungsplan

 

55. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schermbeck (Darstellung eines Sondergebietes Hotel im Ortsteil Weselerwald);
hier: Bekanntmachung der (fiktiv erteilten) Genehmigung gern.§ 6 Abs. 5 i.V.m. § 6 Abs. 4 Satz 4
Baugesetzbuch (BauGB)
 

Bebauungspläne im Aufstellungsverfahren

Für die hier aufgeführten Bebauungsplanverfahren wurde bereits ein Aufstellungsbeschluss zur Einleitung des gesetzlich vorgeschriebenen Bauleitplanverfahrens gefasst. Für einige der Verfahren wird parallel auch ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und öffentlichen Auslegung hat jeder Gelegenheit, sich die Planunterlagen anzusehen und die Planungen zu erörtern. Die Auslegungstermine und der Ort der Auslegung werden zu den jeweiligen Planverfahren veröffentlicht. Bei Plänen, deren Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, können sich im Laufe des weiteren Verfahrens immer wieder inhaltliche Änderungen ergeben.

 

2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Gewerbegebiet 1. Abschnitt“ der Gemeinde Schermbeck (Ausschluss von selbstständigen Garagen, selbstständigen Lagerplätzen und selbstständigen Lagerhäusern sowie Bordellen und bordellähnlichen Einrichtungen); 

hier: Durchführung der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch 

 

4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Gewerbegebiet“ der (ehemaligen) Gemeinde Bricht (Ausschluss von selbstständigen Garagen, selbstständigen Lagerplätzen und selbstständigen Lagerhäusern sowie Bordellen und bordellähnlichen Einrichtungen);

hier: Durchführung der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch 

 

7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Gewerbegebiet“ der Gemeinde Schermbeck (Ausschluss von selbstständigen Garagen, selbstständigen Lagerplätzen und selbstständigen Lagerhäusern sowie Bordellen und bordellähnlichen Einrichtungen;

hier: Durchführung der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch 

 

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 15 "Logistikzentrum Maassenstraße" der Gemeinde Schermbeck;

hier: Durchführung der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

In Kraft getretene Bebauungspläne

Die hier aufgeführten Bebauungspläne bzw. Bebauungsplanänderungen wurden bereits durch jeweilige Veröffentlichung im Amtlichen Bekanntmachungsblatt in Kraft gesetzt.

Gewerbegebiet Hufenkamp

Wohnbebauung Borgskamp

Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Gahlen-Dorf"

Wohnbebauung Spechort

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 13 "Wohnen mit Pferden", 1. Änderung

1 . (vereinfachte) Änderung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Marellenkämpe, 1. Abschnitt" der Gemeinde Schermbeck (Änderung der Drempelhöhe im Rahmen einer Flachdachaufstockung);

hier: Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Baurechtssatzungen im Aufstellungsverfahren

Für die hier aufgeführten Baurechtssatzungen wurde bereits ein Beschluss zur Einleitung des gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens gefasst. Die Auslegungstermine und der Ort der Auslegung werden zu den jeweiligen Verfahren veröffentlicht. Bei Satzungsentwürfen, deren Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, können sich im Laufe des weiteren Verfahrens immer wieder inhaltliche Änderungen ergeben.

 

 Außenbereichssatzung „Heisterkampstraße“ der Gemeinde Schermbeck gem. § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB)

In Kraft getretene Baurechtssatzungen

Die hier aufgeführten Baurechtssatzungen wurden bereits durch jeweilige Veröffentlichung im Amtlichen Bekanntmachungsblatt in Kraft gesetzt.

 

Erlass einer Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung "Gahlen - Bruchstraße" gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 i.V.m. Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB);

hier: Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gem. § 10 Abs. 3 BauGB

Lärmaktionsplan

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu über-prüfen und ggf. zu überarbeiten.  Die Gemeinde Schermbeck ist erstmalig verpflichtet, einen Lärmaktionsplan aufzustellen. 
Der Planungs-, Umwelt- und Mobilitätsausschuss des Rates der Gemeinde Schermbeck hat in seiner Sit-zung am 16.08.2023 die Verwaltung beauftragt, unter Beteiligung eines Fachbüros und Beachtung der rechtlichen Vorgaben den Entwurf eines Lärmaktionsplanes für die Gemeinde Schermbeck zu erarbeiten.

Gemeinde Schermbeck in den sozialen Medien