Beantragung von Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl am 23.02.2025
In Schermbeck sind knapp 11.200 Personen für die Bundestagswahl wahlberechtigt. Die Gemeindeverwaltung richtet dazu insgesamt 13 Stimmbezirke und 5 Briefwahlbezirke ein. Die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl werden ab der 5. Kalenderwoche 2025 zugestellt.
Aufgrund der erst sehr späten Möglichkeit, den Stimmzetteldruck für die Bundestagswahl zu veranlassen (frühestens am 30.01.2025) wird mit einer Auslieferung der Stimmzettel an die Kommune erst zum Ende der 6. KW 2025 zu rechnen sein.
Daher werden hier bereits eingehende Anträge auf Briefwahl zunächst gesammelt und unmittelbar nach Eingang der Stimmzettel an die Antragssteller zurückgesandt. Aufgrund vorgenannter Fristen, wird daher das Briefwahlbüro im Raum 102 (Cafeteria) im Erdgeschoss des Schermbecker Rathauses, voraussichtlich erst ab Montag, 10.02.2025 geöffnet.
Dort haben alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen und mit den Briefwahlunterlagen auch direkt zu wählen. Geöffnet ist das Briefwahlbüro zu den allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses. Weiterhin wird als zusätzlicher Termin eine Öffnung des Briefwahlbüros am Samstag, 15. Februar 2025 von 09.00 bis 13.00 Uhr angeboten. Am Freitag vor der Wahl, 21. Februar 2025, hat das Wahlbüro bis 15 Uhr geöffnet. Es ist für Menschen mit Gehbehinderung über den Haupteingang zu erreichen.
Ausstellung von Briefwahlunterlagen
Zur Erleichterung der Antragstellung ist auf der Rückseite jeder Wahlbenachrichtigung ein entsprechendes Antragsformular abgedruckt. Es ist vom Wähler grundsätzlich eigenhändig zu unterzeichnen und dem Wahlamt zu übersenden oder vor Ort vorzulegen. Wer einen Antrag für eine andere Person stellt, muss hierzu eine schriftliche Vollmacht mitbringen.
Ferner kann auch mit einem Smartphone oder einem Tablet der auf der Rückseite vorhandene QR-Code gescannt werden, um zu der Onlinebeantragung der Briefwahlunterlagen zu gelangen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, über die Internetseite der Gemeinde Schermbeck unter www.schermbeck.de einen Antrag auf Ausstellung der Briefwahlunterlagen zu stellen. Weiterhin kann per E-Mail an wahlamt@schermbeck.de unter Nennung des vollständigen Namens, der Anschrift und des Geburtsdatums eine Briefwahlbeantragung erfolgen.
Ihr Ansprechpartner im Wahlamt Schermbeck
Das Wahlamt der Gemeinde Schermbeck erreichen Sie während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus, Weseler Straße 2, wie folgt:
- persönlich: Herr Wilmen, Zimmer 201, 1. OG
- telefonisch: 02853 - 910 201
- per Mail: wahlamt@schermbeck.de
- Internet: www.schermbeck.de
Allgemeine Öffnungszeiten des Rathauses:
Montag: 8.30 – 12.00 Uhr 13.30-16.00 Uhr
Dienstag: 8.30 – 12.00 Uhr geschlossen
Mittwoch: 8.30 – 12.00 Uhr 13.30-16.00 Uhr
Donnerstag: 8.30 – 12.00 Uhr 13.30-18.00 Uhr
Freitag: 8.30 – 13.00 Uhr