Digitales Fundbüro / Digitale Untersuchungsberechtigungsscheine / Abschaffung von Kinderreisepässen
Die Gemeinde Schermbeck hat sich dem digitalen Fundbüro Deutschland angeschlossen. Seit Kurzem lassen sich verlorene Gegenstände, die im Fundbüro der Gemeinde Schermbeck abgegeben wurden, bequem von Zuhause aus suchen.
Auf der Homepage der Gemeinde Schermbeck (www.schermbeck.de) finden Sie unter der Dienstleistung „Fundsachen“ den Link zum „Fundbüro Deutschland“. Hier können Sie ab sofort digital überprüfen, ob Ihre Fundsache bereits gefunden und im Rathaus abgegeben wurde.
Sollten Sie in einem anderen Ort etwas verloren haben, können Sie ebenfalls unter Fundbüro Deutschland danach suchen. Voraussetzung ist, dass sich die jeweilige Kommune an das digitale Fundbüro Deutschland angeschlossen hat.
Untersuchungsberechtigungsscheine können nur noch digital erworben werden
Durch eine zum 01.07.2023 in Kraft getretene Gesetzesänderung im „Verfahren zur Durchführung und Abrechnung von ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz“ werden im Bürgerbüro der Gemeinde Schermbeck keine Untersuchungsberechtigungsscheine mehr ausgestellt.
Auf der Homepage der Gemeinde Schermbeck (www.schermbeck.de) finden Sie unter der Dienstleistung „Untersuchungsberechtigungsschein“ ein Erklärvideo sowie den Link zum einfachem Online Erwerb.
Abschaffung des Kinderreisepasses zum 01.01.2024
Der Bundestag hat am 07.07.2023 die Abschaffung des Kinderreisepasses zum Jahresende beschlossen. Somit ist zukünftig auch für Kinder ein Personalausweis oder Reisepass zu beantragen.
Da die genannten Dokumente, anders als der vorherige Kinderreisepass, nicht vor Ort gedruckt werden können, sollten die Lieferzeiten in Bezug auf Urlaubsreisen beachtet werden. Weitere Informationen erhalten Sie dazu auf der Homepage der Gemeinde Schermbeck (www.schermbeck.de) unter den Dienstleistungen „Reisepass“ oder „Personalausweis“.