Fristverlängerung „Verfügungsfonds Ihre Idee für Schermbeck“
Der Verfügungsfonds ist ein Instrument der Städtebauförderung mit dem ein flexibles Budget geschaffen wurde, das relativ unbürokratisch für die kurzfristige Umsetzung kleinteiliger und lokal angepasster Projekte, Aktionen und Maßnahmen bereitsteht. Damit kann auch Ihre Projektidee innerhalb des Stadtumbaugebietes (s. Karte) unterstützt werden. Einen Antrag auf Förderung können Vereine und weitere Institutionen, aber auch Einzelpersonen stellen.
Die Finanzierung der Projekte des Verfügungsfonds erfolgt dabei zur Hälfte aus privaten und zur anderen Hälfte aus öffentlichen Mitteln. Die öffentlichen Mittel setzen sich zu 70 % aus Fördermitteln des Landes NRW und einem gemeindlichen Eigenanteil von 30 % zusammen. Insgesamt können damit Maßnahmen bis 10.000 Euro gefördert werden. Über die Förderung der eingereichten Projektideen entscheidet das Gremium „Verfügungsfonds“, welches mit Vertretern aus den Parteien und Wählergemeinschaften des Gemeinderates, den Kirchengemeinden, der Werbegemeinschaft, dem Gemeindemarketingverein, dem Heimat- und Geschichtsverein, dem Gemeindesportverband und der Gemeindeverwaltung besetzt ist.
In den vergangenen Jahren konnten bereits die Projekte der Kilian-Schützengilde Schermbeck und der Leichtathletikabteilung des SV Schermbeck mit den Mitteln aus dem Verfügungsfonds erfolgreich umgesetzt werden.
Durch eine Spende der Stiftung SL Energie (5.000,00 Euro) möchten wir an diese Erfolge auch im Jahr 2024 anknüpfen. Hierzu wird die Frist zum 31.03.2024 auf den 25.05.2024 verlängert.
Wir bitten Sie daher um die Einreichung Ihrer Projektideen bis zum 25.05.2024.
Wir beraten Sie gerne und würden uns freuen, Ihre Ideen mit Ihnen zu Projekten werden zu lassen!
Gemäß Gremiumsbeschluss „Verfügungsfonds“ (Auswahl des Projektes) werden die beantragten Mittel 2024 ausgezahlt.
Gefördert werden Maßnahmen und Aktionen:
- zur Stärkung der Stadteilkultur
- zur Belebung des Einzelhandels
- zur Aufwertung des Stadtumbaugebietes,
- des Ortsbildes und des Wohnumfeldes
- zur Imagebildung
- einer wirkungsvollen Öffentlichkeitsarbeit
- die Maßnahme muss investiv sein
Der Antrag sollte folgende Angaben enthalten:
- Angaben zur Antragstellerin oder zum Antragsteller
- Beschreibung der Maßnahme inklusive Nutzen und erwartetem Effekt für das Stadtumbaugebiet
- räumliche Zuordnung und Dauer der geplanten Maßnahme (Umsetzung bis möglichst Oktober 2024)
- detaillierte Darstellung der Kosten (bei Beauftragung von Unternehmen sind jeweils drei Angebote einzuholen)
Adresse zur Einreichung bzw. weitere Auskünfte erteilt:
Gemeinde Schermbeck, Stabsstelle 5 -Fördermanagement-, Weseler Straße 2, 46514 Schermbeck; info@schermbeck.de
Telefon: 02853 / 910-350, Telefax: 02853 / 910-4350, Email: berthold.schmeing@schermbeck.de
Telefon: 02853 / 910-340, Telefax: 02853 / 910-4340, Email: thomas.nuebel@schermbeck.de