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Projektunterstützungen durch die SL NaturEnergie Stiftung Anträge müssen bis 30.06.2024 eingereicht werden

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Projektunterstützungen durch die SL NaturEnergie Stiftung
Anträge müssen bis 30.06.2024 eingereicht werden

Die Gemeinde Schermbeck freut sich sehr, dass die SL NaturEnergie Stiftung auch im Jahr 2024 die Schermbecker Vereine und Initiativen bei der Realisierung gemeinnütziger Projekte unterstützen möchte. Bis zum 30.06.2024 können interessierte Vereine und Initiativen ihre Projekte vorstellen und um eine finanzielle Unterstützung bitten. Eine Eigenbeteiligung der Antragsteller wird gerne gesehen.

Einzige Voraussetzung ist, dass die Beantragenden rechtlich in der Lage sind, eine Spendenbescheinigung auszustellen, d.h. grundsätzlich gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung verfolgt.

Hier sei insbesondere die Jugend- und Altenhilfe, Kunst und Kultur, Natur- und Umweltschutz, Heimatpflege und Heimatkunde sowie das traditionelle Brauchtum genannt. Antragsteller können insbesondere Sportvereine, Trachten- und Heimatvereine, Kulturorganisationen, Kindergärten, Schulen und andere Vereine und Initiativen sein, die das Ziel verfolgen, der Bedeutung des ehrenamtlichen Einsatzes für unsere Gesellschaft Rechnung zu tragen.

Interessierte können die Antragsunterlagen (Achtung! Neues Formular ab 2024!) über die Mailadresse vorzimmer@schermbeck.de anfordern.

Anträge können entweder ebenfalls über diese Mailadresse oder postalisch eingereicht werden.

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