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Dienst­leistungen

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Zentraler Grundschulstandort

 

Die Planungen für den Neubau des zentralen Grundschulstandortes mit Sporthalle an der Weseler Straße sind in vollem Gange. Über das weitere Vorgehen werden Sie auf dieser Seite fortlaufend informiert.

Aktuelle Planungsaufgaben umfassen die Erarbeitung des baurechtlichen Planungsrechtes sowie die tiefergehende Objektplanung.

Chronologie

01.08.2019Verschmelzung der beiden Schermbecker Grundschulen zu einer Verbundschule mit zwei Standorten
09.10.2019Ratsbeschluss zur Bildung eines zentralen Grundschulstandortes an der Weseler Straße
04.10.2021Beginn der Umsetzung des Ratsbeschlusses nach Abschluss eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens
01.06.2022Start der Phase Null
01.06.2023Präsentation des Endberichtes der Phase Null nebst Variantenbetrachtung
20.06.2023Ratsbeschluss zur Durchführung der weiteren Planungsaufgaben für den Rückbau / die Umnutzung des Bestandes und den Neubau der Grundschule und Sporthalle an der Weseler Straße
16.08.2023Aufstellungsbeschluss zur 56. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schermbeck für den „Zentralen Schulstandort Weseler Straße“ durch den Planungs-, Umwelt- und Mobilitätsausschuss
16.08.2023Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 58 "Zentraler Schulstandort Weseler Straße" durch den Planungs-, Umwelt- und Mobilitätsausschuss
21.08.2023Start des europaweiten Vergabeverfahrens zur Vergabe der Objektplanungsleistungen
13.03.2024Vertragsunterzeichnung und Auftaktbesprechung zur Objektplanung
02.07.2024Präsentation des aktuellen Sachstandes

Hintergrundinformationen

Aus den ehemals zwei Grundschulen der Gemeinde Schermbeck wurde zum 1. August 2019 eine Verbundschule mit zwei Standorten gebildet. Als Hauptstandort wurde dabei die ehemalige Gemein-schaftsgrundschule an der Weseler Straße gewählt. Den katholischen Teilstandort stellt die vormalige Maximilian-Kolbe-Schule an der Schienebergstege dar.

Beide Standorte weisen eine unterschiedliche Gebäudestruktur und Sanierungsbedürftigkeit auf, weshalb bereits während der Erarbeitung des pädagogischen Konzeptes der Verbundschule bei den Überlegungen hinsichtlich der Weiterentwicklung der Schermbecker Schullandschaft vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, der Inklusion, der Digitalisierung und der Ganztagsbetreuung, eine Machbarkeitsstudie als notwendig erachtet wurde. Die Erstellung einer Machbarkeitsstudie „Kommunales Bildungszentrum“ wurde im Rahmen der Städtebauförderung 2018 mit Landes- und Bundesmitteln gefördert.

Vor dem Hintergrund dieser Untersuchungsergebnisse beschloss der Rat der Gemeinde Schermbeck in seiner Sitzung am 09.10.2019 (TOP 7, Vorlage 00121/2019) die Bildung eines zentralen Grundschulstandortes an der Weseler Straße. Dabei wurde die Verwaltung beauftragt, einen Neubau an der Weseler Straße (Variante 4 der Vorlage) hinsichtlich der Kosten überprüfen zu lassen.

Bereits während der Durchführung der dieser Machbarkeitsstudie konnte festgestellt werden, dass zur Fragestellung der Grundschulstandorte nicht nur in den politischen Gremien, sondern auch in der Bürgerschaft durchaus unterschiedliche Ansichten und Lösungsansätze konkurrierten. So konnte die Verwaltung 14 Tage nach dem Beschluss den Eingang eines Schreibens über die Absicht zur Durchführung eines Bürgerbegehrens, mit dem letztlich die Aufhebung des Ratsbeschlusses erwirkt werden sollte, verzeichnen. In seiner Sitzung vom 30.01.2020 stellte der Rat der Gemeinde Schermbeck die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens fest. Kurz zuvor erhielt die Verwaltung ein weiteres Schreiben über die Absicht ein Bürgerbegehren durchführen zu wollen. In diesem Verfahren sollte über die Befürwortung des Neubaus eines Bildungszentrums abgestimmt werden. Dieses Begehren wurde vom Rat in einen Ratsbürgerentscheid übernommen. Die Frage des Ratsbürgerentscheides "Sind Sie für den Neubau eines Bildungszentrums an der Weseler Straße/Ecke Waldweg, in dessen Kern eine vereinte 5-zügige Grundschule mit 3-fach Sporthalle steht?" wurde mit „Nein“ beantwortet (74,77 %).

Dennoch konnte die Verwaltung die Umsetzung der Ratsbeschlüsse vom 09.10.2019 nicht weiter fortsetzen, da die Initiatoren des ersten Bürgerbegehrens kurz nach der Feststellung der Unzulässigkeit beim Verwaltungsgericht eine Klage gegen den entsprechenden Ratsbeschluss eingereicht haben. Für die Dauer dieses Verfahrens sollten keine weiteren Planungsschritte unternommen werden, um eventuelle finanzielle Nachteile für die Gemeinde zu verhindern.

Erst nach einem gerichtlichen Erörterungstermin im Sommer 2021 hat die Initiative beim Verwaltungsgericht den Abschluss des Verfahrens beantragt. Sodann konnten die Verhandlungen über den Erwerb notwendiger Flächen für den geplanten Erweiterungsbau aufgenommen und die politischen Gremien in den nichtöffentlichen Sitzungsteilen fortlaufend über den Fortschritt der Verhandlungen mit dem Grundstückseigentümer informiert werden.

Gleichzeitig begann die Verwaltung mit der Durchführung des Arbeitsauftrages und richtete eine Projektgruppe zum Grundschulum- bzw. neubau ein. Um die Grundlagen zu klären und eine Bedarfsbestimmung vor der Aufnahme eines Planungsprozesses durchzuführen, wurde das Verfahren der „Phase Null“ gewählt. Ziel dabei war die Erarbeitung eines tragfähigen inhaltlichen und räumlichen Konzeptes an der Schnittstelle von Pädagogik und Architektur, um belastbare und realistische Qualitätsziele auf allen Maßstabsebenen zu definieren. Gemeinsam mit einem interdisziplinären Team zur Schulbauberatung (bestehend aus einer Architektin und einer pädagogischen Expertin), der Schulverwaltung, dem Gebäudemanagement, der Schulleitung, den Lehrer:innen, den OGS-Kräften und den Elternvertreter:innen erfolgte eine Bestandsaufnahme in pädagogischer, kommunaler und architektonischer Hinsicht.

Dabei kamen auch die Schüler:innen in gesonderten  Interviews zu Wort. In zwei Workshops wurden Prinzipien der Schulorganisation definiert und ein Anforderungskatalog für die räumliche Organisation erstellt, welcher sich auch aus dem Abgleich des pädagogischen Konzeptes mit den baulichen Möglichkeiten ergibt.

Während der inhaltlichen Erarbeitung vor und während der Workshops stellte sich heraus, dass mit Blick auf die Aufstellung eines umfassenden und ganzheitlichen Konzeptes für den neuen Grundschulstandort insbesondere die Essensverpflegung in den Fokus gerückt wurde. Darüber hinaus sollte im Hinblick auf den Aufbau eines ganztägigen, inklusiven Bildungsstandortes der Themenkomplex Therapie und Entwicklungsförderung im Kontext der Grundschule weiter erörtert werden. Aus diesen Gründen wurde zwischen den Beteiligten ein zusätzliches Fachgespräch geführt, in welchem diese beiden Themen nochmal gesondert behandelt wurden.

Der Schulbauberatungsprozess konnte im Mai 2023 mit der Erstellung eines umfassenden Raumkonzeptes und der Erarbeitung einer Variantenbetrachtung abgeschlossen werden. Das Ergebnis wurde dann dem Kultur-, Schul-, Sport- und Sozialausschuss in seiner Sitzung am 01.06.2023 präsentiert. Die entsprechende Präsentation ist im Bereich "Unterlagen" abrufbar. Nach dieser Vorberatung wurden die Untersuchungsergebnisse anschließend dem Rat der Gemeinde Schermbeck präsentiert.

Die Verwaltung wurde daraufhin vom Rat am 20.06.2023 mit der Durchführung der weiteren Planungsaufgaben für die Umsetzung der Variante 2 der Phase Null (Rückbau / Umnutzung des Bestandes und Neubau der Grundschule und Sporthalle an der Weseler Straße) beauftragt.

Herausforderungen und Ziele

Der ländliche Raum als Herausforderung

Bereits mit der Sanierung und Erweiterung des kommunalen Lehrschwimmbeckens und mit dem Ausbau des Glasfasernetzes ist die Gemeinde Schermbeck bestrebt, dem regionalen Strukturwandel entgegen zu wirken und den ländlichen Raum attraktiv und lebenswert zu halten. Eine weitere wichtige Funktion übernimmt dabei die Schule und insbesondere die Gestaltung der (offenen) Ganztagsschule.

Gerade für ländliche Regionen wie die Gemeinde Schermbeck ist es eine Herausforderung, ein qualitativ hochwertiges, differenziertes Bildungsangebot anzubieten, nicht zuletzt, um auch die Chancengleichheit zu gewährleisten.

Die Herausforderung der ländlichen Struktur wird ergänzt durch die zusätzliche Schwierigkeit, eine konfessionsgebundene Schule und eine konfessionslose Schule zusammenzuführen. Aber auch die Gebäudeinfrastruktur macht gerade bei kleineren ländlichen Gemeinden einen großen Teil des Immobilienbestandes aus und besteht aufgrund der nicht leistbaren Investitionen, wie auch in Schermbeck, aus alten, den aktuellen Anforderungen an Schule nicht gerecht werdenden, Gebäuden.

 

Anforderungen an das Gebäude - Barrierefreiheit und moderne Lern- und Raumkonzepte

Die zentrale Erkenntnis von Walter Gropius „Bauen bedeutet Gestaltung von Lebensvorgängen“ konnte während der „Phase Null“ insbesondere in der Wechselwirkung zwischen den Disziplinen Pädagogik und Architektur beobachtet werden. Da die eine Disziplin die Modelle des Kompetenz- und Wissenserwerbs beschreibt und die andere die geeigneten Räume dafür schafft, ist insbesondere die Beachtung der gegenseitigen Beeinflussung notwendig, um ein qualifiziertes Raumprogramm beschreiben zu können. In diesem Fall stellt die Wandlung der pädagogischen Aktivitätsmuster eine besondere Herausforderung dar. Während die Schule früher durch Zuhören, Antworten, Lesen und Schreiben geprägt war, findet sich heute eine größere Offenheit und Vielfalt im Rahmen einer aktiven Schule und eines aktiven Lernens verteilt über den Tagesablauf einer Ganztagsschule wieder. Das Grundverständnis orientierte sich dabei an den 10 Thesen für Partner:innen im Schulbau (Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft [Hrsg.]: Schulen planen und bauen 2.0. Grundlagen, Prozesse, Projekte. Jovis. Berlin, 2019).

Das bestehende Schulgebäude einer klassischen Flurschule wird der heutigen Situation, unabhängig von Tatsache, dass das Gebäude größtenteils nicht den Anforderungen der Barrierefreiheit entspricht, nicht mehr gerecht. Gleichzeitig muss jedoch auch beachtet werden, dass die Konzeption nicht zu eng an den heutigen Bedürfnissen ausgerichtet wird, sondern noch genügend Flexibilität für die Entwicklungen der künftigen Jahrzehnte bietet.

 

Naturnahes Lernen

Die Gemeinde Schermbeck ist eine naturnahe Flächengemeinde. Dieser Vorteil sollte in der Gestaltung des Anforderungsprofils Berücksichtigung finden. Die Schule soll in eine vielfältige Umgebung eingebettet werden, die nicht nur körperliche Herausforderungen, sondern auch ein sinnliches Erleben von Natur ermöglicht. Experimentierräume für naturwissenschaftliche Fächer sollen dafür eine kurze Anbindung an den Außenraum erhalten. Der Übergang in den städtebaulich anvisierten Grüngürtel mit integriertem Naturlehrpfad soll sowohl Möglichkeiten für weitere naturnahe Lehrmöglichkeiten als auch das Erkunden des historischen Ortskerns ermöglichen.

 

Ganztagsschule

Der derzeitige Betrieb der OGS findet in einer Abgrenzung von Schule und Betreuung in jeweils eigenen Räumlichkeiten statt. Insbesondere hinsichtlich des Rechtsanspruches auf einen Ganztagsbetreuungsplatz ab 2026 führt dies bei langfristig steigenden Gruppenstärken zu einem Raummangel. So wurden in der Phase Null auch die verschiedenen Nutzungsanforderungen definiert, um mit einem aktivitätsorientierten und handlungsbasiertem Raumkonzept Mehrfachbelegungen zu ermöglichen und somit die Verschränkung der Bereiche Schule und Betreuung auch hinsichtlich der unterschiedlichen Tagesphasen der Schüler:innen zu ermöglichen. Perspektivisch soll damit auch die Zusammenarbeit mehrerer Berufsprofessionen aus Schule und Jugendhilfe im gemeinsamen Ganztag gefördert werden.

Die Berücksichtigung von Therapie- und Entwicklungsförderung soll dabei eine Niedrigschwelligkeit der Beratungsangebote durch die Anbindung an die Schule gewährleisten. Entsprechende Räumlichkeiten können sowohl für „Eltern helfen Eltern“-Angebote und eine zeitliche und pädagogische Integration spezialisierter Lern- und Entwicklungsförderung in den Schulalltag genutzt wird. Letztlich soll durch eine temporäre Präsenz von Ergo-, Logo-, Physiotherapie in der Schule eine bessere Integration dieser Angebote in den Alltag der Schüler:innen möglich sein, was für einige Kinder sogar erst die Möglichkeit einer Inanspruchnahme bedeuten kann.

 

Versorgung mit regionalen Produkten

Im Rahmen der Erarbeitung des Raumkonzeptes wurde deutlich, wie hoch die kommunikative und kulturstiftende Funktion des Essens ist und dass der Essensraum, die Mensa, somit auch Teil des pädagogischen Konzeptes der Schule werden muss. Das Essen an sich, aber auch die Essensproduktion, sollen daher Teil des Lernkonzeptes werden. Hier soll zum einen eine Verknüpfung zum naturnahen Lernen, etwa durch das Anlegen von Hochbeeten oder (wie etwa von der Elterninitiative vorgeschlagen und gefördert) das Halten schuleigener Hühner entstehen. Zum anderen soll der bewusste und nachhaltige Umgang mit Lebensmitteln durch den direkten Bezug zu regionalen Erzeugern gestärkt werden. Diese Aspekte sollen sich auch in der Qualität des Essens niederschlagen, welches vor Ort in einer Frischküche mit regionalen Produkten und möglichst hohem Bio-Anteil zubereitet werden soll.

Dadurch soll eine hohe Qualität eines kinder- und jugendgerechten Essensangebotes mit dem Ziel der Gesundheitserhaltung und -förderung (Auswirkung auf körperliche und geistige Leistungsfähigkeit, auf Wohlempfinden und Lebensqualität, Gemeinschaftserleben, Routinen bzgl. Esskultur) gewährleistet werden. Gleichzeitig kann Kindern aus unterversorgten Familien somit ein gutes Essen geboten werden und durch eine vollständige Essensteilnahme eine Armutsprävention ohne Stigmatisierung betrieben werden.

 

Integrative Arbeitsplätze

Soweit möglich soll bei notwendigen Einstellungen der inklusive Schulgedanke weitergeführt werden. So können Menschen mit Behinderungen eine faire Chance am Arbeitsmarkt erhalten. Gleichzeitig wirkt sich die ganzheitliche Inklusion auf die Entwicklung des Weltbildes der Schüler:innen aus.

 

Bildungsknoten für den Ort

Vereine und Verbände tragen in einem hohen Maße zur Dorfentwicklung bei und liefern wesentliche Bausteine zur Entwicklung einer lokalen Identität. Sie haben einen hohen Stellenwert im Alltag von Jugendlichen, gerade in ländlichen Räumen. Die Begegnungs- und Bewegungsflächen sollen daher für eine Integration der Vereine (vor allem Sportvereine) und der Musikschule in die Wochenstruktur der Ganztagsschule genutzt werden. Eine weitere sozialräumliche Öffnung soll durch Mehrfachnutzungen u. a. im Bereich der Mensa (Elterncafé, Vereine, Veranstaltungsszenarien und Veranstaltungscatering) entstehen.

Die Tatsache, dass es sich bei diesem Schulstandort um die einzige Grundschule innerhalb der Gemeinde handelt, soll positiv im Sinne einer breiten Identifikation der Bürgerschaft mit diesem Standort genutzt werden: "Wir in Schermbeck sorgen gut für unsere Kinder und Jugendlichen".

Gemeinde Schermbeck in den sozialen Medien