Im Rahmen der Erarbeitung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes wurde für die Entwicklung des Verkehrs im Ortskern die Erarbeitung eines Verkehrskonzeptes beschlossen. Die Erkenntnisse aus den Verkehrsversuchen und damit das Verkehrskonzept werden auch Grundlage der Freiraumplanung für die Gestaltung der Mittelstraße sein.
Als Achse des Ortszentrums ist die Mittelstraße von besonderer Bedeutung. Die Basis des freiraumplanerischen Wettbewerbs muss daher ein ganzheitliches städtebaulich-funktionales Positivbild des künftigen Ortskerns sein, welches neben den Zielen des Verkehrskonzeptes auch die städtebauliche Entwicklung und die Entwicklung des Einzelhandels berücksichtigt.
Aus diesem Grunde erfolgte parallel die konzentrierte Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes in der Form eines Innenstadtkonzeptes für die Gemeinde Schermbeck, bei der die Nutzer:innen durch eine Online-Umfrage und durchgeführte Workshops in besonderem Maße bei der Planung einbezogen wurden.
In der Sitzung des Rates der Gemeinde Schermbeck am 29.08.2023 konnten bereits erste Ergebnisse der Onlinebefragung hinsichtlich des Aufenthaltes im und der Nutzung des Ortskernes sowie des Verkehrsverhaltens präsentiert werden. In der Sitzung am 13.12.2023 konnten die Workshopergebnisse ergänzt und die Zusammenfassung des Innenstadt- bzw. Ortskernkonzeptes vorgestellt werden. Die entsprechenden Präsentationen können Sie unter dem folgenden Link abrufen:
Unabhängig von der finalen Wahl einer Verkehrsführungsvariante (siehe erweitertes Verkehrskonzept) lassen die Ergebnisse zum Einzelhandelskonzept und die Erkenntnisse aus den Verkehrsversuchen darauf schließen, dass eine möglichst flexible Gestaltung der Mittelstraße eine zukunftsträchtige Gestaltung darstellen würde. Der Planungs-, Umwelt- und Mobilitätsausschuss der Gemeinde Schermbeck hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 06.03.2024 damit beauftragt, den im Rahmen der Städtebauförderung geförderten freiraumplanerischen Wettbewerb für die Mittelstraße mit folgender Zielstellung auszuloben:
Die Gestaltung muss sich für eine Verkehrsführung als Einbahnstraße mit entsprechendem Bewegungsraum für zu Fuß Gehende und Radfahrende genauso eignen, wie für eine Fußgängerzone auf einem konzentrierten Teilbereich bzw. dem Verkehrsführungsszenario der Netztrennung. Die Abtrennung von Fahrbahnen zu Fußwegen soll dabei nicht durch die Planung des Einbaus von Hochborden geschehen.
Details einer derartigen Ausgestaltung (wie bspw. einer denkbaren Beschränkung einer Sperrung auf Tages-, Wochenmarkt- oder Wochenendzeiten) sind im Rahmen des Planungswettbewerbes zu klären. Als Ergebnis soll ein konkreter Gestaltungsvorschlag vorliegen, der politisch beschlossen werden kann. Sodann können die damit in Verbindung stehenden Ausbaukosten beziffert und bei der Bezirksregierung zur weiteren Genehmigung von Zuwendungen für den Ausbau des Straßenoberbaus der Mittelstraße beantragt werden.
Die Arbeiten zum freiraumplanerischen Wettbewerb wurden vom 27.09.2024 bis zum 07.10.2024 im Rathaus ausgestellt. Die Dokumentation des Verfahrens inklusive der Übersicht der eingereichten Arbeiten können Sie unter folgendem Link abrufen:
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